Aufgaben des Fachverbandes
Die wichtigsten Aufgaben (siehe auch § 5 und § 20 ff Fachgruppenordnung) des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation sind:
- Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Werbe- und Kommunikationsbranche
Hauptaufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist die Schaffung attraktiver rechtlicher Rahmenbedingungen für die Werbe- und Kommunikationsbranche.[ lesen Sie mehr ]
- Vertretung der Fachverbandsinteressen in nationalen und internationalen Verbänden
Der Fachverband für Werbung und Marktkommunikation vertritt bei zahlreichen nationalen und Internationalen Verbänden die Interessen seiner Mitglieder.[ lesen Sie mehr ]
- Informationswesen - Öffentlichkeitsarbeit und Presseinformation
Eine wesentliche Aufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation besteht in der Informationsfunktion. Dem Mitgliederinformationswesen wird dabei eine bedeutende Rolle zugemessen.
Als dritte wesentliche Säule der Informationsfunktion hält der Fachverband Werbung und Marktkommunikation engen Kontakt mit den wichtigsten Fach- und Wirtschaftsmedien. Der proaktiven Öffentlichkeitsarbeit des Fachverbandes kommt große Bedeutung zu, da dadurch das Ansehen der Werbe- und Kommunikationswirtschaft gefördert und wichtige Überzeugungsarbeit zugunsten der Angelegenheiten der Branche geleistet wird. Pressekonferenzen, Pressegespräche sowie Presseaussendungen zu wichtigen Themen der Branche werden regelmäßig durchgeführt.
Weiters führt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Informationskampagnen wie zuletzt die Kampagne gegen die Werbesteuer sowie für die Freiheit der Werbung durch, um die breitere Öffentlichkeit auf bedeutende Themen und Probleme der Branche aufmerksam zu machen.[ lesen Sie mehr ]
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
Wesentliche Aufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist die Mitwirkung an Berufsausbildungsangelegenheiten zur Sicherung eines qualifizierten Berufsnachwuchses in der Werbe- und Kommunikationsbranche. Daneben werden Initiativen zur laufenden Weiterbildung von Mitgliedern und ihrer Mitarbeiter gesetzt.[ lesen Sie mehr ]
- Führung der Robinsonliste
Die Robinsonliste ist neben der Aktion 'Bitte kein Werbematerial' und der Aktion gegen 'An einen Haushalt gerichtetes Werbematerial' eine Möglichkeit zur Vermeidung der Zustellung von Werbematerial.[ lesen Sie mehr ]
Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
In Ausübung der Begutachtungsrechte der Wirtschaftskammerorganisation (§ 6 Wirtschaftskammergesetz) bezieht der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Stellung zu allen für die Werbe- und Kommunikationsbranche wichtigen nationalen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Richtlinienentwürfen der Europäischen Union (§ 9 Rahmengeschäftsordnung für die Fachverbände). Weiters verfasst er zu rechtlichen Belangen Positionspapiere, Argumentarien und Studien. Intensive Kontaktpflege zu nationalen und internationalen Politikern und Meinungsbildnern ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. Unterstützung erhält der Fachverband Werbung und Marktkommunikation von der Abteilung für Rechtspolitik (Rp) der Wirtschaftskammer Österreich sowie von zahlreichen renommierten Rechtsanwälten, die den Fachverband rechtsfreundlich beraten.
Rechtsgebiete
Grundsätzlich verfügt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation über Know-how in folgenden nationalen und EU-Rechtsgebieten:
Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Handelsrecht
- Allgemeines Bürgerliches Recht
- KartellG
- KonsumentenschutzG
- ProdukthaftG
- WirtschaftskammerG
- Berufsrecht
Gewerbeordnung, Berufsbilder etc.
- Arbeits- und Sozialrecht
Neue Selbständige, geringfügig Beschäftigte, Werkvertrag, freie Dienstverträge, Kollektivvertrag, ArbeitnehmerInnenschutzG, AngestelltenG, ArbeitszeitG, Feiertags- und SonntagsruheG, BetriebszeitenG, Berufsausbildungsrecht inkl. Verordnungen zur Lehrlingsausbildung, BildschirmarbeitsVO etc.
- Urheberrecht
UrheberrechtsG, Patent-, Muster- und MarkenschutzG
- Telekommunikations- und Datenschutzrecht
TelekommunikationsG, DatenschutzG, Fernabsatzrichtlinie, E-Commerce-Richtlinie
- Medienrecht
RundfunkG, RegionalradioG, terrestrisches Fernsehen etc.
- Werbebeschränkungen und –verbote
ChemikalienG, ÄrzteG, HeilmittelG, TabakG etc.
- Wettbewerbsrecht
UWG, BundesvergabeG,
- Vertragsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kalkulationsrichtlinien, Musterverträge etc.
- Steuer- und Abgabenrecht
Anzeigenabgabe, Ankündigungsabgabe etc.
Rechtsberatung
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation berät gemeinsam mit den Fachgruppen in den Ländern Mitglieder in grundsätzlichen rechtlichen Fragen. In Einzelfällen ist der Fachverband Werbung und Marktkommunikation nach eingehender vorheriger Prüfung auch bereit, Musterprozesse im Interesse der Mitglieder zu führen. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation informiert laufend über rechtliche Neuerungen, die für die Mitglieder von Bedeutung sind.
Wertvolle Informationen können online direkt beim Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes der Republik Österreich abgerufen werden.


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