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Fachverband Werbung & Marktkommunikation
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Aufgaben des Fachverbandes

Die wichtigsten Aufgaben (siehe auch § 5 und § 20 ff Fachgruppenordnung) des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation sind:

  • Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für die Werbe- und Kommunikationsbranche

    Hauptaufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist die Schaffung attraktiver rechtlicher Rahmenbedingungen für die Werbe- und Kommunikationsbranche.

  • Vertretung der Fachverbandsinteressen in nationalen und internationalen Verbänden

    Der Fachverband für Werbung und Marktkommunikation vertritt bei zahlreichen nationalen und Internationalen Verbänden die Interessen seiner Mitglieder.

  • Informationswesen - Öffentlichkeitsarbeit und Presseinformation

    Eine wesentliche Aufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation besteht in der Informationsfunktion. Dem Mitgliederinformationswesen wird dabei eine bedeutende Rolle zugemessen.

    Als dritte wesentliche Säule der Informationsfunktion hält der Fachverband Werbung und Marktkommunikation engen Kontakt mit den wichtigsten Fach- und Wirtschaftsmedien. Der proaktiven Öffentlichkeitsarbeit des Fachverbandes kommt große Bedeutung zu, da dadurch das Ansehen der Werbe- und Kommunikationswirtschaft gefördert und wichtige Überzeugungsarbeit zugunsten der Angelegenheiten der Branche geleistet wird. Pressekonferenzen, Pressegespräche sowie Presseaussendungen zu wichtigen Themen der Branche werden regelmäßig durchgeführt.

    Weiters führt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Informationskampagnen wie zuletzt die Kampagne gegen die Werbesteuer sowie für die Freiheit der Werbung durch, um die breitere Öffentlichkeit auf bedeutende Themen und Probleme der Branche aufmerksam zu machen.

  • Förderung der Aus- und Weiterbildung

    Wesentliche Aufgabe des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist die Mitwirkung an Berufsausbildungsangelegenheiten zur Sicherung eines qualifizierten Berufsnachwuchses in der Werbe- und Kommunikationsbranche. Daneben werden Initiativen zur laufenden Weiterbildung von Mitgliedern und ihrer Mitarbeiter gesetzt.

  • Führung der Robinsonliste

    Die Robinsonliste ist neben der Aktion 'Bitte kein Werbematerial' und der Aktion gegen 'An einen Haushalt gerichtetes Werbematerial' eine Möglichkeit zur Vermeidung der Zustellung von Werbematerial.


Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen

In Ausübung der Begutachtungsrechte der Wirtschaftskammerorganisation (§ 6 Wirtschaftskammergesetz) bezieht der Fachverband Werbung und Marktkommunikation Stellung zu allen für die Werbe- und Kommunikationsbranche wichtigen nationalen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie Richtlinienentwürfen der Europäischen Union (§ 9 Rahmengeschäftsordnung für die Fachverbände). Weiters verfasst er zu rechtlichen Belangen Positionspapiere, Argumentarien und Studien. Intensive Kontaktpflege zu nationalen und internationalen Politikern und Meinungsbildnern ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. Unterstützung erhält der Fachverband Werbung und Marktkommunikation von der Abteilung für Rechtspolitik (Rp) der Wirtschaftskammer Österreich sowie von zahlreichen renommierten Rechtsanwälten, die den Fachverband rechtsfreundlich beraten.

Rechtsgebiete

Grundsätzlich verfügt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation über Know-how in folgenden nationalen und EU-Rechtsgebieten:

Allgemeines Wirtschaftsrecht

  • Handelsrecht
  • Allgemeines Bürgerliches Recht
  • KartellG
  • KonsumentenschutzG
  • ProdukthaftG
  • WirtschaftskammerG
Spezielles Wirtschaftsrecht
  • Berufsrecht
    Gewerbeordnung, Berufsbilder etc.
  • Arbeits- und Sozialrecht
    Neue Selbständige, geringfügig Beschäftigte, Werkvertrag, freie Dienstverträge, Kollektivvertrag, ArbeitnehmerInnenschutzG, AngestelltenG, ArbeitszeitG, Feiertags- und SonntagsruheG, BetriebszeitenG, Berufsausbildungsrecht inkl. Verordnungen zur Lehrlingsausbildung, BildschirmarbeitsVO etc.
  • Urheberrecht
    UrheberrechtsG, Patent-, Muster- und MarkenschutzG
  • Telekommunikations- und Datenschutzrecht
    TelekommunikationsG, DatenschutzG, Fernabsatzrichtlinie, E-Commerce-Richtlinie
  • Medienrecht
    RundfunkG, RegionalradioG, terrestrisches Fernsehen etc.
  • Werbebeschränkungen und –verbote
    ChemikalienG, ÄrzteG, HeilmittelG, TabakG etc.
  • Wettbewerbsrecht
    UWG, BundesvergabeG,
  • Vertragsrecht
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kalkulationsrichtlinien, Musterverträge etc.
  • Steuer- und Abgabenrecht
    Anzeigenabgabe, Ankündigungsabgabe etc.

Rechtsberatung

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation berät gemeinsam mit den Fachgruppen in den Ländern Mitglieder in grundsätzlichen rechtlichen Fragen. In Einzelfällen ist der Fachverband Werbung und Marktkommunikation nach eingehender vorheriger Prüfung auch bereit, Musterprozesse im Interesse der Mitglieder zu führen. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation informiert laufend über rechtliche Neuerungen, die für die Mitglieder von Bedeutung sind.

Wertvolle Informationen können online direkt beim Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes der Republik Österreich abgerufen werden.

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