aktuell
„Das jüngste Beispiel zur Ausschreibungspraxis der Bundesregierung ist im günstigsten Fall als mangelhaft zu bezeichnen, da geht jemand naiv und ahnungsarm ans Werk“, kritisiert Peter Drössler, Obmann des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation der WKÖ. Es sei völlig unverständlich, dass derart zentrale Aufgaben dermaßen mangelhaft ausgeschrieben würden. „Jedes Unternehmen muss – im eigenen Interesse - mehr Sorgfalt in die Auswahl seiner Kommunikationspartner legen.“
Die Republik Österreich – vertreten durch das Bundeskanzleramt - hat aktuell die „Entwicklung eines Konzeptes zur Unterstützung der Informationstätigkeit der Bundesregierung“ veröffentlicht und europaweit ausgeschrieben. Die Bundesregierung hat damit einen Prozess eingeleitet, eine Full-Service-Agentur auszuwählen, die ein Kommunikationskonzept erstellen soll, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gefestigt wird. Dieser Kommunikationsetat wird für die Jahre 2009 bis 2010, optional bis 2011, vergeben.
Der Fachverband kritisiert, dass der Text und wesentliche Eckpunkte der Ausschreibung des Bundeskanzleramtes nicht geeignet sind, die für die Aufgabe am besten geeignete Agentur zu finden, rügt Österreichs oberster Vertreter der Werbebranche. Ohne professionelle, marktkonforme Ausschreibung ist auch die Chance, den für die jeweilige Aufgabe am besten geeigneten Partner zu finden, gering. Dies ist aber nicht nur aus Sicht der Interessenvertretung der Kommunikationsbranche zu kritisieren. „Auch aus Sicht der Steuerzahler sollte das Interesse an professioneller Kommunikation der Bundesregierung groß sein“, argumentiert Drössler. „Öffentliche Kommunikation ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung und muss professionell erfolgen. Alles andere ist schlicht Verschwendung von Steuergeldern.“
Der Fachverband Werbung übt konkret an folgenden Punkten der Ausschreibung Kritik:
• Unklare Aufgabendefinition: Bei 18 Seiten Ausschreibungstext widmet sich gerade ein kurzer Absatz der Aufgabenstellung für die Agentur. Dabei geht diese Textpassage nicht über Allgemeinplätze hinaus (Akzeptanz erreichen, Nutzen sichtbar machen) und enthält zudem ungenaue oder einfach falsche Fachbegriffe („Entwurf einer generellen CI-Linie, die ... im Schriftbild erkennbar ist“).
Die Ausschreibung enthält zudem keinerlei Informationen über den geplanten Umfang der Tätigkeit oder den geplanten Etat.
• Zu hohe Eintrittsschwelle: Unter „Nachweise über finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ müssen Bewerber den Nachweis über einen durchschnittlichen Honorarumsatz in der Höhe von 5,000.000 Euro in den vergangenen Jahren aufweisen. Damit wird die Auswahl unnötig auf einen sehr kleinen potentiellen Bieterkreis beschränkt, kreative, kompetente und sicherlich geeignete Anbieter von vornherein ausgeschlossen.
• Behinderung bei Arbeitsgemeinschaften: Für Subunternehmer, die einen Teil der Leistung erbringen sollen, sind alle Nachweise wie für den Auftragnehmer zu erbringen. Die in der klein strukturierten Agenturlandschaft Österreichs viel geübte Praxis von Projektkooperationen wird dadurch für diesen Fall erheblich erschwert.
• Zu selektive Anerkennung von Projektreferenzen: Obwohl die Ausschreibung nahezu frei von jeglichen Angaben über „Projektcharakter, Kommunikationsdisziplin, Verbreitungsraum, Aktualität und Budgetdotierung“ ist, werden nur Referenzen anerkannt, die in „diesen Merkmalen mit dem gegenständlichen Projekt vergleichbar“ sind. Für interessierte Agenturen bedeutet dies: „Stochern im Trüben“.
Zudem werden Projekte, die einen Auftragswert von weniger als 500.000 Euro haben, nicht als Referenz anerkannt.
• Knappe Fristen: Die für einen zwei - drei-Jahres-Etat knappen Fristen sind in Kombination mit den vagen Angaben über Kommunikationsaufgaben und -ziele ebenfalls nicht dazu angetan, eine optimale Voraussetzung für eine gute Agenturentscheidung zu schaffen: Tag der Ausschreibung: 26. Februar 2009, Schlusstermin für die Einsicht in Unterlagen: 26. März 2009, 18 Uhr, Schlusstermin für den Eingang der Anbote: 30. März 2009, 11 Uhr
Eine objektive und transparente Vergabepraxis bei öffentlichen Ausschreibungen für Kommunikationsdienstleistungen ist eines der interessenpolitischen Kernanliegen des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation. Eine oberflächliche Erfüllung des – nicht für Kommunikationsaufgaben gemachten – Bundesvergabegesetzes sei dazu allein nicht ausreichend. „Es muss auch auf zentrale Branchenusancen Rücksicht genommen werden.“ Der Fachverband Werbung fordert die neue Bundesregierung als ersten Schritt auf, eine fachliche Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erstellen, die für das Bundeskanzleramt und alle Bundesministerien verbindlich gelten muss.
Symposium zum Thema Vergabepraxis bei Kommunikationsetats am 25. März 2009
Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation befasst sich seit Jahren mit diesem Thema und möchte auch aktiv zur Verbesserung der Vergabepraxis beitragen. Aus diesem Grund veranstaltet der Fachverband gemeinsam mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) am Mittwoch, dem 25. März 2009, einen Expertendialog zum Thema „Kreativ im öffentlichen Auftrag - Herausforderungen bei der Vergabe von Kreativleistungen“. Dieser findet von 9.30 bis 15:00 Uhr im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, im Großen Festsaal/Erdgeschoß, statt. (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Mag. Markus Deutsch
Fachverband Werbung & Marktkommunikation
Tel.: 05 90 900-3539
E-Mail: werbung@wko.at


Seite drucken